Rechtsprechung
   KG, 28.12.2012 - 25 WF 98/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,57307
KG, 28.12.2012 - 25 WF 98/12 (https://dejure.org/2012,57307)
KG, Entscheidung vom 28.12.2012 - 25 WF 98/12 (https://dejure.org/2012,57307)
KG, Entscheidung vom 28. Dezember 2012 - 25 WF 98/12 (https://dejure.org/2012,57307)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,57307) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Anwaltsgebühren bei übereinstimmender Erledigungserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 1000; RVG -VV Nr. 3104
    Anwaltsgebühren bei übereinstimmender Erledigungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1247
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 25.01.2010 - 17 W 8/10

    Begriff der Einigung i.S. von Nr. 1000, 1003 RVG -VV

    Auszug aus KG, 28.12.2012 - 25 WF 98/12
    Bei der übereinstimmenden Erklärung der Parteien bzw. Beteiligten, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt habe, handelt es sich um Verfahrenshandlungen, die lediglich die Rechtshängigkeit der geltend gemachten Ansprüche beenden, nicht aber um eine Einigung im Sinne von Nr. 1000 VV- RVG (vgl. z.B. OLG Köln MDR 2006, 539 = RVGreport 2005, 470; AGS 2010, 218 = RVGreport 2010, 257; BayVGH, Beschluss v. 11.6.2008 - 10 C 08.777, veröffentlicht in juris; Hansens RVGreport 2008, 385; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl. Nr. 1000 VV RVG , Rn. 27).

    Dies wäre nur der Fall, wenn zugleich eine materiell-rechtliche Einigung getroffen werden würde, z.B. dass der Anspruch nicht mehr geltend gemacht wird (vgl. OLG Köln aaO. sowie AGS 2010, 218 = RVGreport 2010, 257; BayVGH aaO.; Hansens aaO.; Hartmann aaO.).

  • OLG Köln, 15.08.2005 - 4 WF 110/05

    Keine Einigungsgebühr bei übereinstimmender Hauptsacheerledigung

    Auszug aus KG, 28.12.2012 - 25 WF 98/12
    Bei der übereinstimmenden Erklärung der Parteien bzw. Beteiligten, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt habe, handelt es sich um Verfahrenshandlungen, die lediglich die Rechtshängigkeit der geltend gemachten Ansprüche beenden, nicht aber um eine Einigung im Sinne von Nr. 1000 VV- RVG (vgl. z.B. OLG Köln MDR 2006, 539 = RVGreport 2005, 470; AGS 2010, 218 = RVGreport 2010, 257; BayVGH, Beschluss v. 11.6.2008 - 10 C 08.777, veröffentlicht in juris; Hansens RVGreport 2008, 385; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl. Nr. 1000 VV RVG , Rn. 27).

    Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass die Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten nach Darstellung des Beschwerdeführers hier eine Vereinbarung getroffen haben, die Hauptsache übereinstimmend für erledigt zu erklären (ebenso z.B. OLG Köln MDR 2006, 539 ; a.A. Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, 20. Aufl., Nr. 1000 VV- RVG Rn 130).

  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 170/06

    Erfallen der Terminsgebühr für die Berufungsinstanz bei Zurückweisung der

    Auszug aus KG, 28.12.2012 - 25 WF 98/12
    Die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. NJW 2007, 2644 ) ebenfalls erforderliche Voraussetzung, dass diese erweiterte Terminsgebühr nur in Verfahren mit notwendiger mündlicher Verhandlung entstehen kann, liegt gemäß §§ 113 Abs. 1 FamFG , 128 ZPO ebenfalls vor.
  • VGH Bayern, 11.06.2008 - 10 C 08.777

    Kostenfestsetzung - Einigungsgebühr auch bei übereinstimmender

    Auszug aus KG, 28.12.2012 - 25 WF 98/12
    Bei der übereinstimmenden Erklärung der Parteien bzw. Beteiligten, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt habe, handelt es sich um Verfahrenshandlungen, die lediglich die Rechtshängigkeit der geltend gemachten Ansprüche beenden, nicht aber um eine Einigung im Sinne von Nr. 1000 VV- RVG (vgl. z.B. OLG Köln MDR 2006, 539 = RVGreport 2005, 470; AGS 2010, 218 = RVGreport 2010, 257; BayVGH, Beschluss v. 11.6.2008 - 10 C 08.777, veröffentlicht in juris; Hansens RVGreport 2008, 385; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl. Nr. 1000 VV RVG , Rn. 27).
  • OLG Hamm, 30.12.2013 - 6 WF 129/13

    Einigungsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung im

    Eine solche ist jedoch vorliegend nicht ersichtlich, insbesondere ist weder eine Erklärung der Kindeseltern dahingehend erfolgt, dass wechselseitige Sorgerechtsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden noch ist eine einvernehmliche Kostenregelung getroffen worden (so auch KG Berlin FamRZ 2013, 1247; OLG Köln MDR 2006, 539; Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl., Nr. 1000 VV RVG, Rdnr. 27).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht